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Die Fürsten von Liechtenstein

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Die Fürsten von Liechtenstein

Die Fürsten von Liechtenstein

Fürst Johann Josef I.

Johann Josef I. (1760 - 1836) war ein geachteter österreichischer Feldmarschall und ein guter Diplomat. Napoleon schätzte Johann Josef I. und behandelte ihn mit Wohlwollen. Bonaparte ermöglichte Liechtenstein die Aufnahme in den Rheinbund. Diesem Umstand hat Liechtenstein seine Souveränität zu verdanken. (Gemälde von Johann Baptist von Lampi (1751 - 1830) um 1816)
Fürst Johann Josef I. Regierungszeit 1805-1836

geboren am 27. Juni 1760 in Wien
gestorben am 20. April 1836 in Wien
vermählt am 12. April 1792 in Wien
mit Josefa Sophie Landgräfin zu Fürstenberg-Weitra
(geb. 21. Juni 1776, gest. 23. Februar 1848)

Bruder des Fürsten Alois I., der keine Nachkommen hatte.
Nimmt am Türkenkrieg teil. 1790 Oberst. Teilnahme an den Kriegen gegen Frankreich, befehligt die österreichische Kavallerie in der Dreikaiser-Schlacht bei Austerlitz 1805, unterzeichnet den Waffenstillstand mit Napoleon. 1809 Generalissimus der österr. Armee und Feldmarschall.

Das Fürstentum Liechtenstein erhält durch die Aufnahme in den Rheinbund 1806 die volle Souveränität, worauf der Fürst vorübergehend die Regierung seinem jüngsten Sohn Karl Johann (geb. 1803) überträgt. Nach dem Zerfall des Rheinbundes 1813 übernimmt er wieder die Regierung und tritt am 3. Juli 1815 dem Deutschen Bund bei. 1805 Einführung der Schulpflicht in Liechtenstein. 1812 Einführung des österreichischen ABGB in Liechtenstein. Am 9. November 1818 landständische Verfassung für das Fürstentum.
 
Napoleon (1769 - 1821), der legendäre Korse wird bis heute gleichermassen bewundert wie gehasst. An seinem komethaften Aufstieg klebte viel Blut und sein Niedergang ist mit vielen Mythen behaftet. (Gemälde von Jean Auguste Dominique Ingres (1780 - 1867) um 1806)
1805 kam Fürst Johann Josef I. an die Regierung. Als erfolgreicher österreichischer Feldherr und geschickter Verhandlungspartner rang Johann I. dem Kaiser Napoleon grössten Respekt ab.

Napoleon und der Rheinbund von 1806 1806 gründete Napoleon den Rheinbund und bewirkte die Auflösung des Hl. Römischen Reiches. Ohne Einwilligung des Fürsten wurde das Fürstentum Liechtenstein in den Rheinbund aufgenommen. Liechtenstein war damit als souveräner Staat international anerkannt. Das Ansehen des Fürsten Johann rettete zu jenem Zeitpunkt Liechtenstein vor der Mediatisierung, d. h. vor der Einverleibung in einen andern Staat (Bayern oder Österreich). Das aussenpolitische Ansehen des liechtensteinischen Fürsten stärkte zugleich seine Macht nach innen.
 
Beisetzung des Fürsten Johanns I. (1760 - 1836) in der Gruft von Wranau in Tschechien. (Gemälde von J. Karger um 1836)
Über dem Fürsten standen kein Reich und kein Kaiser Über dem souveränen Fürsten standen kein Reich, kein Kaiser, kein Reichshofgericht mehr, welche die Untertanen früher gegen die Landesherren hatten anrufen können. Fürst Johann I. war gewohnt, seinen Willen durchzusetzen; er war rastlos tätig, grosszügig und zugleich peinlich genau. Im Sinne des aufgeklärten Absolutismus war er von notwendigen Reformen für sein Land überzeugt, ohne den Volkscharakter zu kennen. Er sandte einen Vertreter nach Liechtenstein, um Reformvorschläge zu machen. Als Folge davon wurde der alte, verständige Landvogt Menzinger durch den 32jährigen Draufgänger Josef Schuppler aus Böhmen ersetzt.
Durch neue Dienstinstruktionen wurde 1808 die alte Landammannverfassung und der alte Landsbrauch, also alle alten Volksrechte der Liechtensteiner aufgehoben. Der Wille des Fürsten war oberstes Gesetz, der Landvogt sein Instrument.


Weitere Infos...
200 Jahre Souveränität
Rheinbundkarte 1806
Napoleon – Monarch als Privatmann