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Die Staatsaufgaben in der Verfassung von 1921

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Die Staatsaufgaben in der Verfassung von 1921

Die Staatsaufgaben in der Verfassung von 1921

Staat und Wirtschaft im Wandel der Zeit

Hilti, der bekannte Weltkonzern für Befestigungstechnik, hat seinen Ursprung in Liechtenstein. Das Unternehmen wurde 1941 von den Brüdern Martin Hilti (1915-1997) und Eugen Hilti (1911-1964) in Schaan im Fürstentum Liechtenstein gegründet, wo sich noch heute der Hauptsitz befindet.
In vielen Staaten Europas führte der Zweite Weltkrieg zu einem politischen und wirtschaftlichen Zusammenbruch. Von den Auswirkungen blieb auch in unser Land nicht verschont.

Wie im sozialen und gesundheitspolitischen Bereich, so brachte das Ende des Zweiten Weltkrieges auch eine völlige Umstrukturierung der liechtensteinischen Wirtschaft mit sich: Waren 1941 noch 34% der arbeitenden Bevölkerung in der Landwirtschaft tätig, so sind es heute kaum noch 5%. Dagegen stieg die Zahl der Beschäftigten in den Industriebetrieben von 700 nach Kriegsende auf über 13000 in der heutigen Zeit. Auch der Anteil an Dienstleistungsbetrieben hat bis heute in ähnlicher Weise zugenommen.
 
Umstrukturierung der WirtschaftDie Folgen dieser Entwicklung – Erstarkung von Industrie, Gewerbe und Dienstleistungssektor auf Kosten der Landwirtschaft – stellt Liechtenstein und seine Politik vor völlig neue Aufgaben, die auch für andere, hochindustrialisierte Staaten aktuell geworden sind
  • Verkehrserschliessung
  • Umweltproblematik
  • Energieversorgung
  • Arbeitsplatzsicherung
Umspannwerk in Schaan: Hier wird der Strom von der grossen Spannung, die auf dem Transportnetz ist auf die Spannung für die Haushalte reduziert. 
Das grosse Thema der Zukunft wird die Energie und die Energieversorgung sein. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Stromverbrauch. (Gründung LKW, 1947)
Die wirtschaftlichen Verflechtungen sind seit dem Zweiten Weltkrieg überregional geworden, die daraus entstandenen Probleme sollten aus diesem Grund auch international gelöst werden.
Dabei müssen unter Umständen überkommene Wertvorstellungen überprüft und gegebenenfalls der neuen Situation angepasst werden. So soll zwar – gemäss Art. 20 der liechtensteinischen Verfassung – die Erwerbsfähigkeit angehoben und die wirtschaftlichen Interessen von Land- und Forstwirtschaft, von Gewerbe und Industrie gefördert werden; andererseits verbieten es Umweltprobleme, Energieverknappung, Inflation und drohende Arbeitslosigkeit, in gleicher Weise wie bisher einem Fortschrittsglauben nachzuleben, der nicht mehr vertreten werden kann.
 
Die Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz (LGU) kümmert sich um die Anliegen der Natur und bildet ein wichtiges Sprachrohr für die Anliegen der Umwelt und dem nachhaltigen Umgang mit dem Land und den Ressourcen. (Gründung der LGU, 1973)
Umweltschutz gehört zur Volkswohlfahrt  Der verantwortungsvolle Umgang mit Wasser und Luft, die Suche nach alternativer Energie, der Schutz des wertvollen Ackerlandes, die Sicherung der Wälder und Alpenregionen sind zu Aufgaben geworden, die für den liechtensteinischen Staat überlebenswichtig geworden sind, allein aber nicht mehr gelöst werden können.
 
Derart grenzübergreifende Massnahmen verlangen auch von allen Menschen ein Umdenken: Das Gesamtwohl steht über dem Wohl der einzelnen Person; bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten dürfen privates Profitdenken oder persönliche Bequemlichkeit keinen Platz haben. Nur so kann der Staat seinem Hauptauftrag gerecht werden: «Die oberste Aufgabe des Staates ist die Förderung der gesamten Volkswohlfahrt».

Weitere Infos...
Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz
 



Video: Liechtenstein der Finanzplatz (2004)