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EFTA-Freihandelsabkommen

Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Ägypten. (27.1.2007, in Davos)
Mit dem Abschluss von Freihandelsabkommen verfolgen die EFTA-Staaten seit Beginn der 1990er Jahre das Ziel, ihren Unternehmen einen gegenüber wichtigen ausländischen Konkurrenten (namentlich aus der EU, den USA und Japan) mindestens gleichwertigen Zugang zu ausgewählten ausländischen Märkten zu verschaffen.

Die Freihandelsabkommen verbessern gleichzeitig die Rechtssicherheit und die Stabilität der Rahmenbedingungen für die Exporteure und Auslandinvestoren der EFTA-Staaten. Zur Zeit bestehen 15 EFTA-Freihandelsabkommen und mehrere Zusammenarbeitserklärungen. In einer ersten Phase schlossen die EFTA-Staaten – nach ersten Abkommen mit der Türkei und Israel – hauptsächlich Freihandelsabkommen mit mittel- und osteuropäischen Staaten ab.
 
Das Freihandelsabkommen dient der gegenseitigen Verbesserung des Marktzugangs, und der Unterstützung der Wirtschaftsreformen. (Foto: Ivoclar Vivadent in Schaan)
Verbesserungen des Marktzuganges Diese Freihandelsabkommen, welche die EFTA parallel zu ähnlichen Abkommen der EU mit diesen Staaten abschloss, dienten nicht nur der gegenseitigen Verbesserung des Marktzugangs, sondern auch der Unterstützung der Wirtschaftsreformen in den mittel- und osteuropäischen Transitionsländern. Acht dieser Freihandelsabkommen sind seit dem 1. Mai 2004 nicht mehr in Kraft, da die entsprechenden Partnerstaaten auf diesen Zeitpunkt Mitglieder der EU bzw. des EWR geworden sind.

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Die gegenwärtigen EFTA-Mitglieder sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sind zudem Mitglieder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). (Gründung EFTA: 1960)
Freihandelsabkommen mit MittelmeerstaatenSeit Mitte der 90er Jahre wurde die Erweiterung des EFTA-Vertragsnetzes im Mittelmeerraum ausgebaut. Damit wollen die EFTA-Staaten die Voraussetzung schaffen, um an der geplanten Grossen Freihandelszone Europa-Mittelmeer teilnehmen zu können, die bis 2010 verwirklicht werden soll. Gleichzeitig leisten die EFTA-Staaten mit dem Abschluss dieser Freihandelsabkommen einen Beitrag zur Förderung der euro-mediterranen Wirtschaftszusammenarbeit. Die EFTA hat bisher mit sieben Mittelmeerstaaten Freihandelsabkommen abgeschlossen: Türkei, Israel, Marokko, Palästinensische Behörde, Jordanien, Libanon und Tunesien. Mit Ägypten sind Verhandlungen in Gang, mit Algerien und Syrien wird die Aufnahme von Verhandlungen geprüft.

Weltweite Handelspolitik der EFTA-Staaten Vor dem Hintergrund der weltweit zunehmenden Tendenz zum Abschluss regionaler und vermehrt auch regionenübergreifender Freihandelsabkommen haben die EFTA-Staaten in den letzten Jahren begonnen, ihre Freihandelspolitik auch auf weltweite Partner auszudehnen. Bisher sind in diesem Zusammenhang Freihandelsabkommen mit Mexiko, Singapur, Chile und Südkorea abgeschlossen worden.

EFTA in Genf und Brüssel Der Sitz der EFTA befindet sich in Genf. Nach dem Inkrafttreten des EWR wurde jedoch jener Teil des Sekretariats, der sich ausschliesslich mit EWR-Angelegenheiten befasst, nach Brüssel verlegt. Schwerpunkt der Tätigkeit in Genf ist die Wahrnehmung der EFTA-Drittlandbeziehungen, im Wesentlichen das Aushandeln und Betreuen von Freihandelsabkommen.