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Geschichte der politischen Rechte bis 1921

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Rätische und fränkische Zeit

Rätische Stämme bevölkerten in unserer Gegend das Prättigau und das Rheintal bis zum Bodensee (800 v. Chr. - 15 v. Chr.).
Zur Zeit um Christi Geburt unterwerfen die Römer die rätischen Volksstämme. Um 800 führte Karl der Grosse in Churrätien die fränkische Grafschaftsverfassung ein. Damit wurde die Grundlage für die Einteilung unseres Landes in die Landschaften Vaduz und Schellenberg gelegt.

Zur Zeit um Christi Geburt war das Römerreich ein mächtiges Weltreich. Unsere Gegend war eine Mischzone und wurde von keltischen und rätischen Stämmen besiedelt. Volksstämme, die das Rheintal bis zum Bodensee und das Prättigau bevölkerten, sind uns namentlich bekannt. Es waren dies im Prättigau die Pritanni, in der Gegend von Maienfeld-Ragaz die Kalukonen, in der Nähe des Zusammenflusses von Ill und Rhein die Vennoneten. Am Bodensee war der keltische Stamm der Brigantier beheimatet.
Die Räter waren die nördlichen Nachbarn der Römer. Nachbarvölker der Räter waren im Westen die Helvetier, nördlich der Donau die Germanen und westlich des Rheins die Gallier.
 
Zahlreiche Münzfunde in Liechtenstein erinnern daran, dass Kaiser Augustus (63 v. Chr. - 14 n. Chr.) die Räter unterwerfen liess. Die auf dem Lutzengütle (Gamprin) gefundene Silbermünze zeigt das Porträt von Kaiser Augustus und trägt die Umschrift DIVI[NU]S PATER PATRIAE CAESAR AUGUSTUS (göttlicher Vater des Vaterlandes, Kaiser Augustus). (15 v. Chr.)
Im Jahre 15 v. Chr. beschloss der römische Kaiser Augustus, die Räter zu unterwerfen. Er tat dies nicht nur, um die häufigen Einfälle der Räter zu unterbinden, sondern auch um das Römerreich zu vergrössern und die Grenzen zu festigen.

Römische Verwaltungseinheiten: civitas und patriaÜber die Stammesorganisation der von den Römern unterworfenen rätischen Volksstämme ist uns nichts bekannt. In den eroberten keltischen Gebieten bezeichneten die Römer eine Verwaltungseinheit als eine civitas. Diese umfasste vorwiegend ländliche Gebiete von unterschiedlicher Grösse und mit einem Hauptort.

Die civitas bestand aus mehreren patriæ, diese unterteilten sich wieder in die so genannten vici (Dörfer).
 
Eine patria bildete einen Gerichtsbezirk. Die Richter, Gerichtsschreiber und Curiales wurden vom Volk gewählt.
Die Curiales, eine Art Vorsteher, waren Hauptzeugen bei Beurkundungen, Schenkungen und Erbschaften. Waisensachen und Adoptionen waren ihre Angelegenheit, und vor allem hatten sie die Steuern einzuheben. Diese Dorfgemeinschaften gaben sich ihre Satzungen (Gesetze) ohne Zutun des Staates. Im engeren Lebenskreis der «patria», dem «Vaterland» im alten Sinn, ist die Mitsprache des Volkes deutlich zu sehen.
 
Kaiser Karl der Grosse (742 - 814) mit den Insignien der Macht: Reichsapfel, Krone und Schwert. (Gemälde (Grösse 215 cm x 115 cm) von Albrecht Dürer (1471 - 1528) um 1511 - 1513 in Franken, Nürnberg, auf Lindenholz)
Karl der GrosseEinen Bruch mit den alten Verhältnissen bedeutete es, als Karl der Grosse im Jahre 806 in Churrätien die fränkische Grafschaftsverfassung einführte. Er, Karl der Grosse, teilte sein mächtiges Reich in grosse Verwaltungsbezirke ein (Gauverfassung 806). Unser Gebiet hiess Churrätien und umfasste das alte Bistum Chur. Als neuer Machthaber wurde Graf Hunfried aus dem Kreise der fränkischen Hofaristokratie als Gaugraf (königlicher Beamter) eingesetzt
Unter Karl dem Grossen wurde unser Gebiet (Churrätien) in verschiedene Verwaltungsbezirke eingeteilt (Gauverfassung, 806 n. Chr.).
Churrätien in fränkischer ZeitDieses grosse Churrätien wurde der besseren Verwaltung wegen wieder geteilt: Ober- und Unterrätien, denen jeweils ein Graf vorstand.
Unterrätien umfasste das Gebiet beidseits des Rheins zwischen Landquart im Süden, der Klause bei Götzis (Burg Neuburg) und Hirschensprung (Burg Blatten) im Norden, Walensee im Westen und Arlberg im Osten. Damit war eine feste Abgrenzung eines Verwaltungsbezirkes gegeben.
 
Die Grafschaften waren zur besseren Verwaltung wieder unterteilt in Ministerien (Zentgrafschaften). Als Unterbeamter stand der Minister (centenarius = Zentgraf) dem Ministerium vor. Unterrätien bestand aus den Ministerien Im Boden und Drusustal. Die spätere Grafschaft Vaduz gehörte zum Ministerium in Planis (Im Boden), die Herrschaft Schellenberg zum Ministerium Vallis Drusiana (Drusustal).
GrafschaftenDie Grafschaften waren zur besseren Verwaltung wieder unterteilt in Ministerien (Zentgrafschaften). Als Unterbeamter stand der Minister (centenarius = Zentgraf) dem Ministerium vor. Unterrätien bestand aus den Ministerien Im Boden und Drusustal. Die spätere Grafschaft Vaduz gehörte zum Ministerium in Planis (Im Boden), die Herrschaft Schellenberg zum Ministerium Vallis Drusiana (Drusustal). Hier schon wurde die Grundlage für die Einteilung unseres Landes in die Landschaften Vaduz und Schellenberg gelegt.
 
Detail aus einer Buchillustration des Stammbaums von Charlemagne, Karl dem Grossen. (Illustration aus der Nürnburger Chronik von Hartmann Schedel (1440 - 1514) um 1493)
Grafen verwalten die königlichen GüterDie Minister (Zentgrafen) wirkten als Verwalter der königlichen Güter und als Richter und verhängten Strafen und Bussen. Sie versammelten die Gemeinden ihres Bezirkes, um die allgemeinen Angelegenheiten zu ordnen, vor allem aber, um Gericht zu halten. Als Richter wurden ihnen Schöffen (Urteilssprecher), die vom Volk gewählt wurden, beigegeben. Die Gaugrafen waren Richter in wichtigen Angelegenheiten. Gerichtsort für Unterrätien war Rankweil. Für ihre Ausübung hatten die königlichen Beamten (Gaugrafen) und Unterbeamten (Minister, Zentgrafen) königliche Güter als Lehen erhalten und erhoben auch Zinsen und Abgaben, die in die königliche Kammer flossen.

Die Ministerien (Zentgrafschaften), zu denen das heutige Gebiet unseres Landes gehörte, waren also Im Boden und Drusustal. Kamen ca. acht dieser Minister der Zentgrafschaften zusammen, nannte man dies den Rat oder Landtag Rätiens.
 
Siegel Hugo I. von Montfort (1357 - 1423) an einer Urkunde. Umschrift: COMES HUGO PRIGANTINUS (= Graf Hugo von Bregenz). (1214)
Gaugrafen und Zentgrafen nützen den Machtverlust des KönigsAnfänglich liess der Kaiser Gaugrafen und Zentgrafen regelmässig durch seine Sendboten beaufsichtigen. Mit dem Zerfall der Macht der deutschen Kaiser hörte dies auf, die Machtbefugnisse der einzelnen Grafen erweiterten sich rasch, sie wurden im Laufe der Zeit fast unumschränkte Herren in ihren kleinen Grafschaften. Im Jahre 917 liess sich Graf Burkard zum Herzog von Schwaben (Alemannien) ausrufen. Zu diesem Herzogtum gehörte nun auch Rätien.
Auf die Herzöge von Rätien folgten die Grafen von Bregenz, die ihre Herrschaft in Unterrätien ausübten. Die Grafen betrachteten das Grafenamt als erbliches Lehen, verfügten über Steuereinkünfte, verkauften und vertauschten, verloren oder gewannen in den zahlreichen Fehden untereinander Gebiete. Sie fühlten sich als souveräne Herren der Grafschaften.