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Die Europapolitik

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Die Europapolitik

Die Zukunft der EU

Trotzdem müssen wir auf unsere Unabhängigkeit bestehen.
Seit dem 1. Januar 2007 gehören der EU 27 Staaten an. Mit den Erweiterungen ist die Europäische Union bevölkerungsmässig auf rund 490  Millionen Bürgerinnen und Bürger gewachsen. 

Durch die Ost-Erweiterung am 1. Mai 2004 sind der Europäischen Union weitere zehn Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern) beigetreten. Bulgarien und Rumänien wurden 2007 Mitglieder der EU,  mit Kroatien und der Türkei werden Beitrittsverhandlungen geführt. Die Erweiterung insbesondere um Staaten des ehemaligen Ostblocks stellt einen historischen Schritt zur endgültigen Überwindung der Teilung Europas im Kalten Krieg dar. Sie bedeutet aber für die Union auch eine enorme institutionelle Herausforderung. So stellt sich die Frage nach den zukünftigen Strukturen der EU. Denn die Union muss sicherstellen, dass sie auch nach der Aufnahme von neuen Mitgliedern funktions- und entscheidungsfähig bleibt.
 
Neue Verteilung der politischen Repräsentationsorgane Die EU hat deshalb im Dezember 2000 mit dem Vertrag von Nizza, der am 1. Februar 2003 in Kraft getreten ist, die nötigen institutionellen Veränderungen beschlossen, um die Erweiterung verkraften zu können. Neu geregelt wurden die Sitzverteilung im Europäischen Parlament, die Stimmengewichtung im Ministerrat, die Zusammensetzung der Kommission sowie die Ausweitung des qualifizierten Mehrs auf weitere Sachbereiche.
 
No Limits - Die Frage der EU-Erweiterungen wird in den Bevölkerungen der einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich diskutiert. Die Ablehnung der EU-Verfassung in einzelnen Staaten hat gezeigt, dass die Ideen der Politiker von den Bürgerinnen und Bürgern nicht immer im gleichen Masse mitgetragen werden.
EU-Verfassung mit Problemen Der Verfassungsvertrag, auf den sich damals die 25 Mitgliedstaaten 2004 geeinigt hatten, stellt eine bedeutende Verbesserung gegenüber dem Vertrag von Nizza dar. Er präzisiert die Ziele der EU und vereinfacht ihre juristischen Grundlagen wesentlich. Damit die neue EU-Verfassung jedoch in Kraft tritt, muss sie von sämtlichen 27 Mitgliedstaaten, nach den jeweils geltenden nationalen Verfahren, ratifiziert werden. Gegenwärtig haben dreizehn Mitgliedstaaten, die die Hälfte der gesamten EU-Bevölkerung repräsentieren, den Verfassungsvertrag bereits ratifiziert. Zwei Länder, Frankreich und die Niederlande, haben ihn hingegen abgelehnt. Die Ablehnung durch diese beiden Gründungsmitglieder bedeutet einen schweren Schlag für die Verfassung und es ist schwierig, die möglichen Konsequenzen abzuschätzen.

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