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Demokratie und Diktatur

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Demokratie und Diktatur

Demokratie und Diktatur

Demokratie

Beispiele für direkte Demokratie sind die Landsgemeinden in den Schweizer Kan­tonen Glarus, Appenzell-Innerrhoden oder die  Bürgergenossenschaften in Liechtenstein.
Die Demokratie ist die häufigste Staatsform, sie fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, mitzugestalten, mitzubestimmen und Verantwortung zu übernehmen.

Es ist schwierig, eine allgemein gültige Definition für den Begriff «Demokratie» zu finden; denn nach dem Zusammenbruch der meisten europäischen Monarchien zu Beginn des 20. Jahrhunderts sind verschiedene Staaten entstanden, die ihre Verfassung als demokratisch bezeichnen. Auch wenn die demokratischen Wertvorstellungen äusserst unterschiedlich sein können, kann man doch sagen, dass die Demokratie die am weitesten verbreitete Regierungsform überhaupt ist.
Neben den ideologischen Unterschieden
der einzelnen Demokratien lassen sich formal vor allem zwei Erscheinungsformen ausmachen:
  • die direkte (reine) Demokratie
  • die indirekte (repräsentative) Demokratie
In der direkten Demokratie wird der Staatswille in der Versammlung der Aktivbürger (Stimmberechtigten) gebildet.
 
Abstimmung an der Landsgemeinde Appenzell durch Handerheben. (Beispiel vom 30.4.2017  über das Ausländerstimmrecht. Kirchgemeinden sagt ja zum Ausländerstimmrecht durch Handerheben.)
Volksversammlungen Die direkte Demokratie gilt zwar als die «wahre», oft sogar als die «reine» Demokratie, weist aber einen entscheidenden Nachteil auf: Durch das offene Handmehr ist keine geheime Abstimmung möglich. Diese Form der Willenskundgebung hat nur dann eine Berechtigung, wenn auch das geheime Urnenverfahren verlangt werden kann.

Die Demokratie braucht auch das geheime Urnenverfahren  In grösseren Staatsgebilden ist verständlicherweise die Durchführung einer Versammlung aller Stimmbürger aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich. Deshalb tritt das Volk in diesem Falle das Recht zur Gesetzgebung an von ihm gewählte Vertreter ab.
Statt «Vertreter» sagt man auch «Repräsentanten». Eine Vertreter Demokratie bezeichnet man somit auch als repräsentative Demokratie.
 
In der indirekten Demokratie entscheiden die Volksvertreter. Die Volksvertreter wurden im Voraus vom Volk gewählt.

Gewählte Vertreter entscheiden für das Volk In einer repräsentativen Demokratie wählt das Volk seine Vertreter; diese entscheiden dann im Auftrag des Volkes. 
Je nach Verfassung ist das Volk aber auch direkt an der Gesetzgebung beteiligt (z. B. durch Initiative und Referendum). Diese Rechte sind aber von Staat zu Staat verschieden. In einigen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ist beispielsweise ein Referendum möglich, aber nur bei Entscheidungen, die das jeweilige Bundesland betreffen. Die repräsentative Demokratie wird auch als indirekte Demokratie bezeichnet.
(Beispiele: Deutschland, Österreich, Frankreich)