Stellung der Regierung im Staatsaufbau
Verantwortlichkeit gegenüber dem Fürsten
Die Regierung ist mit der Verwaltung des Landes betraut und für diese Tätigkeit dem Landesfürsten gegenüber verantwortlich. Die Traktanden für die Regierungssitzungen werden mit dem Fürsten oder dessen Stellvertreter besprochen.
Der Verfassungsartikel 78 schreibt ausdrücklich vor, dass die Regierung bei der Besorgung der Landesverwaltung neben dem Landtag auch dem Fürsten verantwortlich ist. Zudem verlangt Art. 86, dass der Regierungschef «über die gesamte Tätigkeit der Regierung dem Fürsten Vortrag zu halten beziehungsweise Bericht zu erstatten» hat.