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Rechte und Pflichten

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Erbhuldigung

Huldigungsfeier für Fürst Hans-Adam II. auf der Schlosswiese in Vaduz. Gemeinsam mit seinem Sohn Alois legte Fürst Hans Adam II. das Treuegelöbnis ab. (15.8.1990)
Mit der Regierungsübernahme des Thronfolgers verpflichten sich Fürst und Volk die Verfassung und die Gesetze einzuhalten. Der Landesfürst beurkundet dies durch eine schriftliche Erklärung und nimmt die Erbhuldigung der Landtagsgeordneten entgegen.

Gemäss Artikel 51 der Verfassung nimmt der Landtag die Erklärung des Landesfürsten Hans-Adam II., dass er seine Regierung gemäss Verfassung und Gesetz ausüben, die Integrität des Fürstentums erhalten und die landesfürstlichen Rechte unzertrennlich und in gleicher Weise beobachten wird, als feierliches Gelöbnis des Regierungsnachfolgers entgegen. Seinerseits gelobt der Landtag ebenso feierlich und gestützt auf den von allen Abgeordneten auf Verfassung und Gesetz geleisteten Eid, Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein als neuen Landesfürsten anzuerkennen, die ihm zustehenden fürstlichen Ehren und Würden zu respektieren und das Wohl des fürstlichen Hauses nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern 
Fürst Hans-Adam II. mit Fürstin Marie anlässlich der Huldigungsfeier (15.8.1990).
Huldigungsfeier auf der Schlosswiese Am 15. August 1990 fand die Huldigungsfeier für Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein auf der Schlosswiese in Vaduz statt.
Fürst Hans-Adam II. nahm in seiner Ansprache den Gedanken der Verbindung von Fürstenhaus und Volk auf, als er erklärte, Mitglieder des Fürstenhauses hätten über Generationen auf den ihnen zustehenden Erbteil verzichtet, um es dem jeweiligen Fürsten zu ermöglichen, seine staatlichen Aufgaben zu erfüllen, ohne Volk und Land finanziell zu belasten.
 
Fürst Hans-Adam II. mit seinem Sohn Alois anlässlich der Huldigungsfeier (15.8.1990).
«Liebe Liechtensteinerinnen, liebe Liechtensteiner  - ich verspreche euch, dass ich nach bestem Wissen und Gewissen versuchen werde, meine Pflicht zu erfüllen und mich gemäss unserer Verfassung für das Wohl von Volk und Land einzusetzen.»
Fürst Hans-Adam II. Huldigungsfeier am 15. August 1990
Landtagspräsident von 1978 - 1993 Dr. Karlheinz Ritter (15.8.1990)
Gemeinsame Verantwortung von Fürst und Volk Landtagspräsident Dr. Karlheinz Ritter erinnerte in seiner Ansprache an die «Besinnung auf die staatlichen Grundwerte» und forderte zur Mässigung der Ansprüche an den Staat auf. Dem Fürstenhaus verdanke Liechtenstein nicht nur seine geschichtliche Existenz, sondern auch zu einem erheblichen Teil den heutigen Wohlstand. Ebenso teile die Bevölkerung mit dem Fürstenhaus die begründete Zuversicht auf eine in gemeinsamer Verantwortung zu gestaltende, auch für spätere Generationen erstrebenswerte Zukunft.
Die Thronreden zur Eröffnung der alljährlichen Sitzungsperiode des Landtages enthalten Grundsätze und Hinweise sowohl zur Tagespolitik wie auch zur Zukunftsgestaltung unseres Landes.
 
«Den heutigen Tag wollen wir zu einer Kundgebung des Vertrauens zu unserem Fürsten und der Verbundenheit mit dem Fürstenhaus machen in der erklärten Absicht, miteinander den Weg in die Zukunft zu beschreiten.»
Landtagspräsident Dr. Karlheinz Ritter Huldigungsfeier am 15. August 1990