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Liechtensteins Weg zur UNO

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Liechtensteins Weg zur UNO

Liechtensteins Weg zur UNO

Die Beziehungen Liechtensteins zur UNO

Miroslav Lajčák, Präsident der UNO-Generalversammlung und Regierungsrätin Aurelia Frick (2013-2019) beim Mediengespräch im Regierungsgebäude in Vaduz. (Foto: von IKR, 2018)
Nach der Gründung der Vereinten Nationen wurde Liechtenstein Mitglied beim Statut des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag. Als Nichtmitgliedstaat der UNO war dies lange Zeit die einzige vertragliche Beziehungsbasis unseres Landes zur UNO.

In den sechziger Jahren bot sich für Liechtenstein die Möglichkeit für einen Beitritt zu verschiedenen Sonderorganisationen der UNO, da eine Vollmitgliedschaft vorerst nicht in Aussicht stand. Denn verschiedene grössere Staaten opponierten in dieser Zeit gegen die Aufnahme von Mikrostaaten, da in der Generalversammlung der UNO die kleinen Staaten genauso mit einer Stimme vertreten sind wie die grossen (ein Staat – eine Stimme).




Video: Ordensverleihung (Liechtensteins Beitritt zur UNO, 1990)

Beziehungen Liechtensteins zur UNOAls 1971 doch Kleinstaaten wie Bhutan, Bahrain, Katar und Oman in die UNO aufgenommen wurden, kam auch ein Beitritt Liechtensteins zur UNO in der nichtöffentlichen Sitzung des Landtages vom 23. September 1971 zur Sprache. Die darauf folgenden Aktivitäten von Seiten der Regierung und des Erbprinzen Hans-Adam für eine engere Beziehung Liechtensteins zur UNO wurden nicht weiterverfolgt, weil Mitte der siebziger Jahre sich eine positive Entwicklung bezüglich einer Mitgliedschaft Liechtensteins beim Europarat (1978) abzeichnete und die Aussenpolitik sich deshalb auf diese Frage konzentrierte.

UNO – im Vergleich mit anderen Organisationen Im Unterschied zur OSZE und zum Europarat ist die UNO eine weltweite Organisation; sie ist weder in ihrer Zielsetzung noch in ihrer Tätigkeit mit anderen internationalen Organisationen direkt vergleichbar.
Jeder Mitgliedstaat der UNO ist Vollmitglied der Generalversammlung und von deren sieben Hauptausschüssen. In weitere Hauptorgane der UNO, (Sicherheitsrat, Wirtschafts- und Sozialrat) können die Mitglieder auf bestimmte Zeit gewählt werden.
 
Das Siegel des Internationalen Gerichtshofs. Der IGH ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und hat seinen Sitz in Den Haag (Niederlande). Seine Funktionsweise und Zuständigkeit sind in der UN-Charta und im IGH-Statut geregelt. (Gründung IGH: am 26.6.1945 in San Francisco, USA)
Beitritt Liechtensteins zum Internationalen GerichtshofDer Internationale Gerichtshof (IGH) ist das Hauptorgan der Rechtsprechung der UNO. Alle Mitglieder der UNO sind automatisch Vertragsparteien der Satzung des IGH, die ein Bestandteil der Charta der Vereinten Nationen ist. Auch Nichtmitglieder der UNO können dieser Satzung beitreten, allerdings nur unter Bedingungen, die in jedem Fall von der Generalversammlung festgesetzt werden. Nach intensiven Vorbereitungen konnte Liechtenstein am 23. März 1950 dem Statut des Internationalen Gerichtshofes beitreten. Der IGH kann in Streitfällen jedoch nur aktiv werden, wenn sich beide Streitparteien bereit erklären, sich dem Urteil des Gerichtshofes zu unterwerfen.

Internationale Aufgabenbereiche der Sonderorganisationen Die Sonder- und Hilfsorganisationen der UNO erfüllen weitreichende internationale Aufgaben auf wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem, erzieherischem und gesundheitlichem Gebiet. Diesen Organisationen können aufgrund der UNO-Charta auch Nichtmitglieder angehören, die UNO führt dabei die koordinierenden Aufgaben aus.
Von den bisher 17 Sonderorganisationen gehört unser Land dem Weltpostverein (Universal Postal Union, UPU), der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, WIPO), der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO/IAEA) und der Internationalen Fernmeldeunion (International Telecommunication Union, ITU) als Mitglied an.
 
Der Weltpostverein (UPU) ist zuständig für die internationale Organisation und die technische sowie wirtschaftliche Weiterentwicklung des gesamten Postverkehrs. (Flagge des Weltpostvereins seit seiner Gründung 1878).
Der Weltpostverein Diese Organisation wurde bereits 1878 gegründet und ist seit 1947 eine Sonderorganisation der UNO. Das Ziel des Weltpostvereins war ursprünglich, ein weltweites einheitliches Postgebiet aufzubauen. Mittlerweile besteht die Funktion des Weltpostvereins in der internationalen Organisation und der technischen sowie wirtschaftlichen Weiterentwicklung des gesamten Postverkehrs. Liechtenstein ist seit 1962 Mitglied des Weltpostvereins. Seit der Auflösung des Postvertrags mit der Schweiz, wahrt die liechtensteinische Post AG die Interessen Liechtensteins im Weltpostverein.

ITU – Wandel der Aufgaben Die International Telecommunication Union (ITU) wurde 1865 als eine der ältesten internationalen Organisationen gegründet. 1947 wurde sie eine UNO-Sonderorganisation mit Sitz in Genf. Auch die Zweckbestimmung der ITU, der Liechtenstein 1963 beigetreten ist, hat sich durch den technischen Fortschritt gewandelt. Der Aufgabenbereich der ITU umfasst die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit im Fernmeldewesen, um den Einsatz der Fernmeldeeinrichtungen zu erhalten und zu fördern. Die ITU leistet auch technische Hilfe in den Entwicklungsländern.
 
Die IAEO soll die friedliche Nutzung der Kernenergie und der Anwendung radioaktiver Stoffe, sowie die internationale Zusammenarbeit hierbei, fördern und gleichzeitig die militärische Nutzung dieser Technologie  durch Überwachungsmaßnahmen verhindern. (Flagge der Organisation IAEO seit ihrer Gründung 1957).
Friedliche Nutzung der Atomenergie Vier Jahre nach der Gründung der UNO etablierte sich die UdSSR als zweite Atommacht nach den USA, was das Schreckgespenst einer atomaren Auseinandersetzung zwischen den beiden Atommächten heraufbeschwor. Da es auf internationaler Ebene keine Bemühungen gab, sich für eine friedliche Nutzung der Atomenergie einzusetzen, formulierte eine von der UNO einberufene Konferenz die Satzungen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO). Die IAEO konstituierte sich 1957 in Wien. Wegen der besonderen politischen Bedeutung wurde das Abkommen zwischen der IAEO und der Generalversammlung der UNO abgeschlossen; darin wurde auch eine direkte Verbindung der IAEO zum Sicherheitsrat festgelegt.

Keine Weitergabe von Atomwaffen Die IAEO unterstützt die Erforschung, Entwicklung und die praktische Anwendung der Atomenergie für friedliche Zwecke; sie führt auch Kontrollen durch, um die ausschliesslich friedliche Nutzung der von ihr unterstützten Projekte abzusichern. Aufgrund des Atomwaffensperrvertrages von 1968 kommt der IAEO eine besondere Überwachungsfunktion zu. In diesem Vertrag haben sich die Atommächte USA, UdSSR (heute Russland) und Grossbritannien verpflichtet, Atomwaffen nicht an andere Staaten weiterzugeben. Neben anderen Staaten unterzeichneten in jüngster Zeit auch China und Frankreich diesen Vertrag. Liechtenstein trat 1968 dem Statut der IAEO bei, ist seit 1978 Mitglied des Atomsperrvertrages und hat mit der IAEO ein eigenes Kontrollabkommen geschlossen.
 
Geistiges Eigentum ist für viele Länder die wichtigste Ressource. (Werbeplakat der WIPO (Schutz für geistiges Eigentum) vom 26.4.2006)
WIPO – Schutz für geistiges EigentumDie Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, WIPO) wurde 1967 in Stockholm gegründet und ist seit 1974 eine Sonderorganisation der UNO. Die WIPO hat sich die Aufgabe gestellt, das geistige Eigentum (Erfindungen, Patente, Urheberrechte) durch zwischenstaatliche Zusammenarbeit zu schützen und zu fördern. Liechtenstein ist der WIPO 1972 beigetreten.

Weitere Infos...
WIPO

Autonome Sonderorgane der UNO Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat eine ganze Reihe von Sonderorganen gegründet, die über eine weitgehende Autonomie verfügen. Dazu gehört die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UN-Conference an Trade and Development, UNCTAD) als ein selbständiges Organ der Generalversammlung der UNO. Die UNCTAD wurde eingesetzt, um die Entwicklungsländer bei der Ausdehnung ihres Warenverkehrs zu unterstützen und die Weitergabe von Kapital und technischem Wissen zu steigern. Seit ihrem Bestehen ist Liechtenstein Vollmitglied dieser Organisation und beteiligt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an den Sessionen.
 
Economic Commission for Europe, ECE. (Deutsch: Wirtschaftskommission für Europa)
Wirtschaftskommissionen – Mitarbeit durch Nichtmitglieder der UNO Der Wirtschafts- und Sozialrat (Economic and Social Council, ECOSOC) gründete die Wirtschaftskommission für Europa (Economic Commission for Europe, ECE), um die wirtschaftliche Aktivität und die wirtschaftlichen Beziehungen der europäischen Staaten untereinander zu verstärken (u. a. Umweltfragen, Probleme des Wassers, Landwirtschaftsfragen).
Ähnliche Wirtschaftskommissionen bestehen für Afrika, Asien, den Fernen Osten und Lateinamerika. Mitglieder der ECE sind die europäischen Mitgliedstaaten der UNO, die USA und seit 1971 die Schweiz. Europäische Staaten, die nicht Mitglied der UNO sind, können mit konsultativem (= beratendem) Status in die ECE aufgenommen werden, wenn ihre Mitarbeit für die Kommission wertvoll erscheint. Liechtenstein hatte seit 1976 diesen beratenden Status inne und wurde nach dem Beitritt zur UNO Vollmitglied der ECE. Unter anderem ist Liechtenstein Vertragsstaat des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, das von der ECE ausgearbeitet wurde.