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Die Europapolitik

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Neuere Entwicklungen

Euroballons und Landeswährungen: Dieses Foto veranschaulicht symbolisch die Einführung des Euro. (2002)
Seit dem Abschluss des EWR-Abkommens 1992 hat sich die Europäische Union dynamisch weiterentwickelt und so stellt sich auch für Liechtenstein vermehrt die Frage der Weiterentwicklung der Beziehungen in- und ausserhalb des Abkommens.

Die Auswirkungen der Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion, der Ausbau der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Innere Sicherheit (inklusive Schengen-Abkommen) sowie die europäische Verfassung seien hierbei besonders genannt.

Ausbau der Beziehungen zur EUIn diesem Zusammenhang ist für Liechtenstein die Tatsache von Bedeutung, dass auch seine EFTA-Partner, insbesondere die Schweiz, ihre Vertragsbeziehungen zur EU weiter ausbauen. So hat die Schweiz, an deren Grenze zu Liechtenstein es keine Grenzkontrollen gibt, einer Assoziierung an Schengen und Dublin im Juni 2005 in einer Volksabstimmung zugestimmt. Die Schengener Übereinkommen beziehungsweise der so genannte Schengen-Acquis regeln insbesondere die Öffnung der Grenzen innerhalb des gemeinsamen Gebiets, eine Verstärkung der Personenkontrollen an den Aussengrenzen, die gemeinsame Asyl- und Visapolitik, eine verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit sowie Erleichterungen in der Rechtshilfe. Liechtenstein hat die Verhandlungen mit der EU hinsichtlich einer parallelen Assoziierung an Schengen/Dublin im März 2006 aufgenommen.

Besteuerung von Zinserträgen Je weiter die Integration voranschreitet, umso mehr zeigt die EU Interesse an Regelungen mit Drittstaaten. So trat die EU 1999 mit dem Wunsch an Liechtenstein heran, eine gemeinsame Regelung zur Besteuerung von Zinserträgen von EU-Angehörigen zu verabschieden. Die liechtensteinische Regierung hat sich zu einer Zusammenarbeit in diesem Bereich bereit erklärt, damit Liechtenstein nicht als Drittstaat von eventuellen Umgehungsmanövern aufgrund dieser neuen EU-Steuerbestimmungen profitiert. Das Abkommen zwischen Liechtenstein und der Europäischen Gemeinschaft über die Besteuerung von Zinserträgen ist am 1. Juli 2005 in Kraft getreten.

Erweiterung der EU und des EWR Der Art. 128 des EWR-Abkommens sieht vor, dass jeder Staat, der der EU beitreten möchte, gleichzeitig Mitglied des EWR werden muss. Die vollzogene Erweiterung der EU und des EWR – am 1. Mai 2004 durch zehn Länder (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) und am 1. Januar 2007 durch den Beitritt von zwei weiteren Staaten (Rumänien und Bulgarien) – und das Vorhandensein weiterer potentieller EU-Beitrittskandidaten bedeutet für Liechtenstein, dass es als politisch und wirtschaftlich international orientiertes Land der Integration noch vermehrte Bedeutung beimessen wird.