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Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR)

Karte EWR und EFTA: Die Idee, einen Europäischen Wirtschaftsraum zu schaffen, reicht auf eine gemeinsame Ministersitzung von EFTA und EWG zurück. (1984, in Luxemburg)
Die Idee, einen Europäischen Wirtschaftsraum zu schaffen, reicht auf eine gemeinsame Ministersitzung von EFTA und EWG zurück, die 1984 in Luxemburg stattgefunden hat.

Bei dieser EFTA-EWR-Session wurde eine Erklärung angenommen, in der die Errichtung eines Europäischen Wirtschaftsraums erwähnt wurde. 1989 hat Jacques Delors, der damalige Präsident der Europäischen Kommission, eine neue Form der Partnerschaft vorgeschlagen, die später dann im Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) Form annehmen sollte. Die EFTA-Staaten, zu denen damals Österreich, Finnland, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweden und die Schweiz zählten, nahmen diese Idee auf. Im Juni 1990 begannen die formellen Verhandlungen.

Das EWR-Abkommen zwischen EU und EFTA Am 2. Mai 1992 wurde in Porto (Portugal) das EWR-Abkommen unterzeichnet. Es trat am 1. Januar 1994 in Kraft. Die Vertragsparteien waren die damaligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Grossbritannien, Dänemark, Irland, Griechenland, Spanien, Portugal) sowie die EFTA-Staaten Österreich, Finnland, Island, Norwegen und Schweden.
 
«Zugegeben. das ist eine ganz und gar erfreuliche Aussicht.»
Volksabstimmung in Liechtenstein über eine EWR-Mitgliedschaft Der Wunsch Liechtensteins, an dieser weitgehenden Integrationslösung im Rahmen des EWR-Abkommens teilzunehmen, wurde durch zwei zustimmende Volksabstimmungen zum Ausdruck gebracht. Als Voraussetzung zur Ratifikation stimmten am 13. Dezember 1992 56% der Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen für die EWR-Mitgliedschaft.
 
Liechtenstein: Zollunion mit der Schweiz und Mitglied im EWR Nachdem die Schweiz in einer Volksabstimmung am 6. Dezember 1992 den Beitritt abgelehnt hatte, waren verschiedene Vertragsänderungen notwendig, um Liechtenstein die Mitgliedschaft im EWR bei gleichzeitiger Beibehaltung der Zollunion mit der Schweiz zu ermöglichen. Um gleichzeitig zwei Wirtschaftsräumen anzugehören, wurde das Konzept der so genannten «parallelen Verkehrsfähigkeit» erarbeitet. Es besagt, dass auf liechtensteinischem Gebiet sowohl Waren gemäss EWR-Recht als auch Waren gemäss Zollvertragsrecht in Verkehr gebracht werden dürfen. Hierzu musste aber ein eigenes Marktüberwachungs- und Kontrollsystem in Liechtenstein eingeführt werden. Die zweite Volksabstimmung über den EWR-Beitritt am 9. April 1995 ergab erneut eine Mehrheit von 56%. Liechtenstein, das das EWR-Abkommen bereits 1992 in Porto unterzeichnet hatte, wurde am 1. Mai 1995 Mitglied im EWR.