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Die Regierung

Die Regierung – ein geschichtlicher Rückblick

Das Regierungsgebäude in Vaduz, nach den Plänen des fürstlichen Architekten Gustav von Neumann aus Wien im neubarocken Stil erbaut, ist ein für die damaligen Verhältnisse grosszügiges und repräsentatives Bauwerk. Im Volksmund wird es das "Grosse Haus" genannt.
Nach dem Kauf der beiden Landschaften durch Fürst Johann Adam Andreas I. wurde Vaduz Regierungssitz für das ganze Land. Änderungen der Landesverfassung führten zu Konflikten zwischen den fürstlichen Beamten und dem Volk.
 

Seit dem Mittelalter wurden die Aufgaben der Regierung einerseits von den Beamten der Herrschaft und anderseits vom Landammann und dem Gericht ausgeführt. Der Landammann handhabte das Polizeiwesen, er war verantwortlich für den Einzug der Steuern, überwachte das Armenwesen, war zuständig für die Amtsvormundschaft, besiegelte die öffentlichen und privaten Urkunden und besorgte das Aufgebot der Mannschaft (Militärkontingent) in Notzeiten.
Das Gericht, dessen Vorsitzender der Landammann war, bestand aus zwölf Richtern. Es trat einmal im Frühjahr und einmal im Herbst zusammen.
Nach dem Übergang der beiden Landschaften ans Fürstenhaus Liechtenstein änderte sich dies. Trotz Versprechungen des fürstlichen Kommissärs bei der Huldigung 1718 wurden die alten Volksrechte fast gänzlich abgeschafft. Denn Absolutismus und absolute Monarchie waren mit den althergebrachten Volksrechten nicht vereinbar.

 
Verschiedenen Funktionen in der Fürstlichen Regierung
Erhebung zum Fürstentum Liechtenstein 1719 wurden Vaduz und Schellenberg zu einem Fürstentum vereinigt. Das Land wurde in sechs Ämter eingeteilt. Landammänner und Gerichte wurden abgeschafft.
Die fürstlichen Beamten übten die Regierung im Auftrag des Fürsten allein aus. Der Landvogt wahrte vor allem die Rechte des Landesherrn. Ihm zur Seite standen der Landschreiber und der Rentmeister.
Auf Drängen des Volkes gestattete der Fürst 1733 eine abgeänderte Landammannverfassung; dies aber «aus blosser Gnade und ohne dass das geringste Recht zugestanden wäre, mithin auch ohne Konsequenzen.» Der äusseren Form nach wurde
das Landammanngericht wieder eingeführt. Der Landammann war aber nicht mehr Vorsitzender des Gerichtes, sondern nur noch Beisitzer. Doch das Volk war für kurze Zeit zufrieden.

Dienstinstruktionen für den Landvogt Nachdem Liechtenstein 1806 ein souveräner Staat geworden war, wurde die Verwaltung und das Gerichtswesen neu gestaltet. Fürst Johann I. erliess 1808 anstelle der abgeänderten Landammannverfassung von 1733 die Dienstinstruktionen, nach denen sich der damalige Landvogt Josef Schuppler zu richten hatte. Das Land wurde in elf Gemeinden eingeteilt. Das Oberamt bestand wie zuvor aus dem Landvogt, dem Landschreiber und dem Rentmeister. Zu dieser Zeit waren alle drei Beamten Ausländer. Das führte zu Spannungen und Auseinandersetzungen zwischen den Untertanen und den fürstlichen Beamten.
 
Die Bezeichnung Landvogt wurde im Revolutionsjahr 1848 in Landesverweser umgeändert.
Mitglied des Deutschen Bundes Im Jahre 1815 wurde Liechtenstein einer der 39 Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes. Alle diese Staaten waren verpflichtet eine ständische Verfassung einzuführen.
Trotz der landständischen Verfassung von 1818 lag weiterhin alle Macht in der Hand des Fürsten. Das Oberamt regierte. 1848 wurde die Bezeichnung Landvogt in Landesverweser umgeändert, was aber an seinen Kompetenzen nichts änderte.

Beamte im Dienste des Fürsten Mit dem Regierungsantritt des Fürsten Johann II. begann ein neuer Abschnitt in der Geschichte Liechtensteins. Am 26.9.1862 erliess er eine konstitutionelle Verfassung für das Fürstentum, die damals als recht fortschrittlich galt. Aus Art. 27 dieser Verfassung ist ersichtlich, dass die Regierungsmitglieder Beamte waren, die im Dienste des Fürsten standen. Die Regierung setzte sich aus dem Landesverweser und zwei Landräten zusammen. Diese Landräte musste der Fürst aus der wahlfähigen Bevölkerung des Landes wählen. Alle wichtigen Angelegenheiten sollten im Regierungskollegium beraten werden. Somit hatte das Volk durch die zwei Landräte wieder Anteil an der Regierung.

Der Weg zur modernen Verfassung Mit der Gründung der politischen Parteien nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurde der Wunsch nach mehr Selbständigkeit auf dem Gebiet der Regierung und der Verwaltung immer eindringlicher. Das Volk forderte, dass der Landesverweser ein Liechtensteiner sein sollte. Die ausländischen Landesverweser waren wenig beliebt. 1918 wurde Landesverweser Imhof vom Landtag abgesetzt, was verfassungswidrig war. Darauf bestimmte der Landtag einen «Provisorischen Vollzugsausschuss» unter Vorsitz von Dr. Martin Ritter. Geschickt griff nun  Fürst Johann II. ein. Er bestellte seinen Neffen Prinz Karl zum Landesverweser, dem der Landtag sein Vertrauen aussprach. Gleichzeitig begann mit Zustimmung des Fürsten ein gewählter Ausschuss mit der Verfassungsrevision. Nach Prinz Karl amtierte, wenn auch nur für ein halbes Jahr, Dr. Peer als letzter Landesverweser.

 



Video: Übergabe der Staatsgeschäfte von Fürst Franz Josef an seinen Sohn Hans Adam II. (1983)