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Der Landtag heute

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Der Landtag heute

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Aufgaben des Landtages

Die wichtigste Aufgabe, die der Landtag wahrnimmt, besteht in der Gesetzgebung.
Der Landtag ist die gesetzgebende Gewalt (Legislative). Seine Tätigkeit kann von aussen wie von der Volksvertretung selber angeregt werden.

Dem Landtag kommt eine Vielzahl von Funktionen zu. Seine Haupttätigkeit besteht in der Gesetzgebung. Die Kompetenzen des Landtages sind in Art. 62 der Verfassung umschrieben.
Die Aufzählung ist aber keineswegs erschöpfend. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des genannten Artikels 62 (siehe unter Beschlussfähigkeit des Landtages). Der Landtag hat ferner wichtige Wahl- und Kontrollbefugnisse.
 
Die Tätigkeit des Landtages wird durch das Einbringen von Verhandlungsgegenständen ausgelöst. Die Anregung zur Tätigkeit des Landtages kann entweder von aussen oder aus der Mitte der Volksvertretung selber kommen.
Die Anregung von aussen können die Form der landesfürstlichen Proposition (Antrag), der Regierungsvorlage oder der Petition haben, jene aus der Mitte des Landtages die Form der Motion, des Postulates, der Interpellation, der Initiative und der Anfrage.

Landtagssitzung (Hugo Quaderer aus Schaan wurde zum neuen Fraktionssprecher der VU gewählt, 2003)
Begriffe aus der Tätigkeit im Parlament Den Abgeordneten stehen verschiedene Mittel zur Verfügung, um sich auf dem Gebiet der politischen Anregung, der Kritik und der Kontrolle zu betätigen:
  • Die Motion
    Mit einer Motion wird der Regierung der Auftrag erteilt, den Erlass, die Abänderung oder die Aufhebung einer Verfassungsvorschrift, eines Gesetzes oder eines Landtagsbeschlusses vorzubereiten und in Vorschlag zu bringen.
  • Das Postulat
    Mit einem Postulat wird die Regierung eingeladen, eine Massnahme zu prüfen, darüber Bericht zu erstatten und Anträge zu stellen.
  • Die Interpellation
    Mit einer Interpellation ist jeder Abgeordnete befugt, von der Regierung Auskunft über jeden Gegenstand der gesamten Landesverwaltung zu verlangen.
  • Die Initiative
    Eine Initiative ist ein Gesetzesvorschlag in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs.
  • Kleine Anfrage
    Die Mitglieder des Landtages können bei einer Sitzung kurze mündliche Anfragen an die Regierung richten. Diese Anfragen werden in der Regel vom zuständigen Regierungsmitglied in der gleichen Sitzung mündlich beantwortet.
Der Landtagspräsident beruft die Sitzungen des Landtages während des Jahres ein; er leitet die Sitzungen und vertritt den Landtag nach aussen. (Foto: Landtagspräsident Albert Frick (geboren 1948) seit 2013.)
Tätigkeitsbereiche des Landtages Die verfassungsmässige Mitwirkung an der Gesetzgebung wird als vornehmste Funktion des Landtages an erster Stelle genannt. Ferner gehören in den Tätigkeitsbereich des Landtages die Genehmigung von Staatsverträgen, die Bewilligung des Haushalts, von Steuern und andern öffentlichen Abgaben, die Beschlussfassung über Kredite, Bürgschaften und Anleihen zu Lasten des Landes, sowie über An- und Verkauf von Staatsgütern, die Beschlussfassung über den jährlichen Rechenschaftsbericht der Regierung sowie die Antragsstellung und Beschwerdeführung bezüglich der gesamten Staatsverwaltung.
 
Schliesslich ist er befugt, Ministeranklage wegen Verletzung der Verfassung oder sonstiger Gesetze beim Staatsgerichtshof zu erheben (Art. 62). Seit der Abänderung der Verfassung 2003 kann der Landtag auch ein Misstrauensvotum gegen die gesamte Regierung oder eines ihrer Mitglieder beschliessen.