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Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789

Das Los des Dritten Standes vor der Französischen Revolution: Adel und Geistlichkeit reiten auf dem Bauern, während Vögel und Hasen die Ernte fressen.
Dem Bauer war es nicht gestattet, das Wild zu vertreiben, das Recht zu jagen hatten nur der erste und der zweite Stand. (Karikatur von einem unbekannten Künstler um 1789)
Die Französische Revolution von 1789 hatte sich an den sozialen Missständen innerhalb der drei Stände der Bevölkerung entzündet.

Der erste und der zweite Stand (Geistlichkeit und Adel) machten zwar nur 1% von 25 Millionen Menschen aus, besassen jedoch mehr als die Hälfte des Bodens. Ausserdem genossen sie eine Reihe von Privilegien. Sie waren beispielsweise von Steuern und anderen Abgaben weitgehend befreit. 
 
Der Dritte Stand hatte keine politischen Rechte, musste aber für die gesamte Steuerlast aufkommen. Aber auch innerhalb des Dritten Standes gab es sozial recht unterschiedliche Verhältnisse: Das Bürgertum der Städte (Bankiers, Fabrikanten, Grosskaufleute, Reeder u.a.) war durch den Merkantilismus zu einem gewissen Wohlstand gekommen; dieses neue Wirtschaftssystem beruhte im wesentlichen darauf, mit Hilfe von Zollgesetzen die Ausfuhr zu steigern und die Einfuhr zu drosseln. Auf der anderen Seite fristete das Kleinbürgertum – Handwerker und Manufakturarbeiter – ein kärgliches Leben.
Als Ludwig XVI. neue Steuermassnahmen ergreifen wollte, dies aber nicht ohne Zustimmung der Ständevertreter durchführen konnte, berief er am 5. Mai 1789 die Generalstände ein.
Sofort entstanden Meinungsverschiedenheiten über den Abstimmungsmodus: Adel und Geistlichkeit verlangten, dass jeder Stand als Einheit abzustimmen habe; der Dritte Stand hingegen verfocht die Ansicht, jedes Mitglied der Versammlung habe eine Stimme.
 
«Das Erwachen des Dritten Standes». Entsetzt bemerken Adel und Geistlichkeit, wie sich der Dritte Stand seiner Ketten entledigt und nach der Waffe greift, um für seine Rechte zu kämpfen. (Ursprünglich: Kupferstich eines unbekannten Künstlers, 1789. Verbreitet wurde es jedoch als Flugblatt)
Abschaffung der Stände und Erklärung der Bürgerrechte Als der König den Forderungen des Dritten Standes nicht nachgeben wollte, trennte sich dieser von den Generalständen und erklärte sich zur «Nationalversammlung». In der Nacht vom 4. auf den 5. August 1789 hob die Nationalversammlung sämtliche Privilegien des ersten und des zweiten Standes auf. Schliesslich erliess sie am 26. August 1789 die «Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte», die der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 nachempfunden war.

Aus der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte1. Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es.
2. Der Zweck jeder staatlichen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unverjährbaren Menschenrechte. Diese Rechte sind Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung.
3. Der Ursprung jeder Herrschaft liegt wesensmässig beim Volke; keine Körperschaft, kein Einzelner kann Herrschaft ausüben, die nicht ausdrücklich vom Volk ausgeht.
4. Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet...
5. Das Gesetz darf nur die Handlungen verbieten, die der Gesellschaft schaden. Nur das, was das Gesetz verbietet, kann untersagt werden, und niemand kann zu einer Handlung gezwungen werden, die das Gesetz nicht gebietet.
...
7. Niemand darf ausser in den durch das Gesetz bestimmten Fällen angeklagt, verhaftet oder gefangen gehalten werden...
8. Jeder Mensch soll so lange für unschuldig gehalten werden, bis er für schuldig erklärt worden ist.
9. Niemand darf wegen seiner Ansichten, auch nicht der religiösen, bedrängt werden, vorausgesetzt, dass ihre Äusserung nicht die durch das Gesetz festgelegte öffentliche Ordnung stört.

(Text vereinfacht)
 

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