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Die Rechtspflege

Einführung

Als Vorbild für die Darstellung der Justiz diente die römische Göttin der Gerechtigkeit Justitia; in der einen Hand hält sie ein Buch mit der Aufschrift LEX (Gesetz), in der anderen einen Herrscherstab, der den Führungsanspruch der Gesetze gegenüber den anderen Gewalten symbolisieren mag. (Mosaik eines unbekannten Künstlers an der Westfassade des Regierungsgebäudes in Vaduz, 1905)
Der Begriff Gesetz bedeutet etwas Gesetztes, etwas Festgelegtes. Ein Gesetz ist also im eigentlichen Sinn des Wortes eine Festlegung von Regeln.

Als Mitglieder der Gesellschaft sind wir an eine staatliche Ordnung gebunden. Wo diese verletzt wird, muss mit rechtlichen Sanktionen gerechnet werden. Gericht und Strafe üben seit altersher eine eigenartige Faszination auf den Menschen aus. Dieses Interesse am Strafrecht zeigt sich bis heute, und zwar vor allem in der Art der Berichterstattung über spektakuläre Kriminalfälle oder Prozesse.

Unbehagen vor GerichtWer es selber mit Polizei oder Gericht zu tun bekommt, erlebt immer wieder ein Gefühl der Ohnmacht und glaubt sich einem undurchsichtigen Geschick ausgeliefert. Dieses Unbehagen erklärt sich wohl zum grössten Teil daraus, dass der Durchschnittsbürger eine Scheu vor dem Recht an den Tag legt, weil er das Recht nicht kennt. Er weiss zwar, dass sehr viel im Staat geregelt ist. Alles muss seine Ordnung haben. Von der Geburt bis zum Tode ist alles staatlich registriert, was für die Öffentlichkeit irgendwie von Bedeutung ist.

Staatliche OrdnungDer Bürger weiss aber auch, dass er als Glied dieser Gesellschaft an die staatliche Ordnung gebunden ist und dass jeder, der diese Ordnung verletzt, zur Rechenschaft gezogen wird. Was aber erlaubt und was  verboten  ist, das steht im «Gesetz», einem Sammelsurium von Paragraphen, vor dem der Einzelne zurückschreckt, weil es für Laien undurchschaubar scheint.
Die Gesetzesflut
Mit den folgenden Ausführungen soll versucht werden, die Rechtspflege in vereinfachter Form darzulegen. Wer vereinfacht, gerät allerdings in Gefahr, den Sachverhalt juristisch nicht immer ganz exakt wiederzugeben. Aber es geht vor allem darum, Schülerinnen und Schüler  und interessierte Laien mit dem Thema «Rechtspflege» bekannt zu machen.