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Wer bildet den Staat?

Der Staat ordnet die Beziehungen

Die oberste Aufgabe des Staates ist die Förderung der Volkswohlfahrt. Den Rahmen dazu bilden einerseits die Verfassung und andererseits die Gesetze und Verordnungen.

Der Staat, bestehend aus Einzelwesen und Gruppen, sieht als seine vornehmste Aufgabe die Pflege des Volkswohls. So heisst es in Artikel 14 der liechtensteinischen Verfassung von 1921 (Stand 2003):
 
«Die oberste Aufgabe des Staates ist die Förderung der Volkswohlfahrt.
In diesem Sinne sorgt der Staat für die Schaffung und Wahrung des Rechtes und für den Schutz der religiösen, sittlichen und wirtschaftlichen Interessen des Volkes.»
 
Diese Umschreibung der Staatsaufgaben gilt nicht nur für das Fürstentum Liechtenstein, sondern für jeden Rechtsstaat, sei er nun Monarchie oder Republik.
Eines ist jedoch sicher: Die genannten Aufgaben zu erfüllen ist nicht leicht; denn die genannten «Interessen des Volkes» sind mannigfaltig: So muss der Staat die Rechte im Interesse der einzelnen Personen und der Familie genauso vertreten wie diejenigen von Schüler- oder Berufsgruppen; Vereine erwarten die gleiche Existenzberechtigung wie politische Parteien. Schliesslich sind auch die Gemeinden in dieses Zusammen- und Wechselspiel der verschiedenen Gruppen und Gruppierungen eingebunden.
 

Verfassung – Gesetze – Verordnungen Um die Beziehungen innerhalb der Gruppe zu ordnen, stehen dem Staat verschiedene Mittel zur Verfügung:
Die Verfassung regelt das Leben im Staat grundsätzlich. In ihr sind u. a. die Befugnisse und Aufgaben von Volk, Volksvertretung und Regierung enthalten.
Um die Rechte und Pflichten der einzelnen Gruppen genauer festzulegen, kann der Staat Gesetze und Verordnungen erlassen, die das Zusammenleben der vielen Einzelgruppen mit ihren unterschiedlichen Interessen gewährleisten.
 
Als Gegenleistung muss sich die und der Einzelne aber auch gewissen Pflichten unterziehen, indem sie - je nach Neigungen und Fähigkeiten -  etwas zur Gemeinschaft beitragen. Dies kann in aktiver Vereins- oder Jugendarbeit geschehen. Eine besondere Art der politischen Arbeit im Dienste der Öffentlichkeit besteht darin, dass sich jemand für ein politisches Amt zur Verfügung stellt.
Einen entscheidenden Beitrag können die Landesangehörigen leisten, wenn sie sich aktiv an politischen Entscheidungsprozessen beteiligen, d. h. wenn sie ihr Wahl- und Stimmrecht zum Wohl der Gemeinschaft ausüben.