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Die Wahlsysteme

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Die Mehrheitswahl (Majorz)

Das Ergebnis der Wahl von 1932 nach dem neuen Mehrheitswahlsystem verzerrte die parteipolitischen Verhältnisse im Landtag: Obwohl die Volkspartei ca.40% der Stimmen erreicht hatte, konnte sie nur zwei Abgeordnete in den Landtag entsenden.
Bei einer Mehrheitswahl werden alle Mandate der stimmenstärksten Partei zugesprochen. Die Stimmen für die übrigen Parteien verfallen. Dieser Wahlmodus wird auch «winner-takes-all»-Prinzip («der Gewinner bekommt alles») genannt.
 
Bei der Mehrheitswahl (Majorz) ist die Kandidatin oder der Kandidat in einem Wahlkreis gewählt, welche oder welcher die meisten Stimmen erhält; wer gewählt worden ist,  vertritt seine Wähler, während die Stimmen für die anderen Kandidatinnen oder Kandidaten unberücksichtigt bleiben. An die Stelle von Einzelpersonen können auch zu Listen zusammengefasste Wählergruppen (Parteien) treten.
 
Absolute und relative Mehrheit Man unterscheidet die absolute und die relative Mehrheitswahl. Bei der absoluten Mehrheitswahl muss eine gewählte Person mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten; erreicht keine Kandidatin oder kein Kandidat dieses Ziel, so findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl statt. Im zweiten Wahlgang entscheidet die einfache Stimmenmehrheit. Bei der relativen Mehrheitswahl ist die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Stimmen für das Amt bestimmt.
 
Wahlbezirke Beide Formen der Mehrheitswahl können sowohl bei Persönlichkeitswahlen als auch bei Listenwahlen angewendet werden. Damit Wahlen nach diesem Verfahren gerecht ablaufen, müssen  Wahlbezirke (Wahlkreise) mit annähernd gleich vielen Stimmberechtigten geschaffen werden; Erfolgsaussicht haben nur Parteien, die ungefähr gleich stark sind, da kleinere Parteien bei diesem Wahlsystem gänzlich unberücksichtigt bleiben. Damit können sie auch ihre Ideen und Anliegen nicht direkt in die parlamentarische Diskussion einbringen.
Durch dieses Wahlsystem entstehen meist eindeutige Mehrheiten, da nur stimmenstarke Parteien den Einzug ins Parlament schaffen. Aber die Stimmen von vielen Wahlberechtigten, die kleinere Parteien gewählt haben, sind im Parlament nicht vertreten.
 
Majorzwahlsystem  heute Nach dem Majorzwahlsystem wurden bis 1938 der Landtag und bis 1974 die Gemeinderäte gewählt. Heute noch werden die Vorsteher der Gemeinden, die Vermittler und deren Stellvertreter nach diesem Wahlmodus bestellt.
Ein klassisches Beispiel für das Mehrheitswahlrecht ist Grossbritannien; dort werden die Abgeordneten des House of Commons (Unterhaus) nach diesem Wahlsystem gewählt. Ebenso findet in den USA die Wahl des Präsidenten und des Kongresses nach dem Mehrheitswahlrecht statt.
Die Mehrheitswahl ist auch in der Schweiz ein möglicher Wahlmodus, denn die 46 Mitglieder des Ständerates (die kleine Kammer) werden in der Regel nach dem Majorz in zwei Wahlgängen bestimmt.